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   VGH Bayern, 12.03.2021 - 21 ZB 19.1002   

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VGH Bayern, 12.03.2021 - 21 ZB 19.1002 (https://dejure.org/2021,6685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2021 - 21 ZB 19.1002 (https://dejure.org/2021,6685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2021 - 21 ZB 19.1002 (https://dejure.org/2021,6685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nrn. 1 und 3; VersoG Art. 30 Abs. 1, 38; Satzung der BRAStV § 15 Abs. Nr. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 7, § 20 Abs. 2 Nr. 2; SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Befreiung von Pflichtmitgliedschaft in Anwaltskammer

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2021 - 21 ZB 19.1002
    Rücksicht zu nehmen ist insbesondere auf schwerwiegende Besonderheiten und unbillige Härten im Hinblick auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mitglieds; bei bereits anderweitig versorgten Mitgliedern ist eine unzumutbare Überversorgung zu vermeiden (vgl. BVerwG, U.v. 29.1.1991 - 1 C 11/89 - juris Rn. 25 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Der Kläger hat die Gefahr eine doppelten Beitragslast bewusst herbeigeführt und ist insoweit nicht unzumutbar belastet (vgl. (BVerwG, U.v. 29.1.1991 - 1 C 11/89 - juris Rn. 29).

  • BVerfG, 25.09.1990 - 1 BvR 907/87

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht für Ärzte in Baden-Württemberg

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2021 - 21 ZB 19.1002
    Aus diesem Grunde liegt es innerhalb der Gestaltungsfreiheit des Gesetz- und des Satzungsgebers, den Kreis der Mitglieder so weit und die Befreiungstatbestände so eng zu fassen, dass im Hinblick auf eine angemessene Versorgung eine möglichst leistungsfähige Solidargemeinschaft entsteht (vgl. BVerfG, B.v. 25.9.1990 - 1 BvR 907/87 - juris Rn.7).

    Wenn ein Versorgungswerk einer solchen Entwicklung rechtzeitig vorbeugen will, so ist das von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, B.v. 25.9.1990 - 1 BvR 907/87 - juris Rn. 8).

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2021 - 21 ZB 19.1002
    Durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ist geklärt, dass für eine berufsständische Versorgungseinrichtung eine Pflichtmitgliedschaft gesetzlich vorgesehen werden kann und Pflichtbeiträge erhoben werden können (vgl. u.a. BayVGH, U. v. 21.11.1995 - 9 B 93.1700 - juris m.w.N.; BVerfG, B.v. 25.2.1960 - 1 BvR 239/52 - juris, BVerfGE 10, 354, 370).
  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 685/88

    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2021 - 21 ZB 19.1002
    Weil diese jedes satzungsmäßige Risiko ohne Rücksicht auf individuelle Besonderheiten abdecken müssen und sich die Beitragsbemessung an der Leistungsfähigkeit der Mitglieder orientiert, ist eine derartige kollektive Versorgung wirtschaftlich nur durchführbar, wenn grundsätzlich alle Berufsangehörigen zur Teilnahme verpflichtet sind (vgl. BVerfG, B.v. 4.4.1989 - 1 BvR 685/88 - juris).
  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2021 - 21 ZB 19.1002
    Zwar sind auch insoweit willkürliche Diskriminierungen und Privilegierungen nicht zulässig; der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die abweichende Normierung nicht finden lässt (vgl. insbesondere BVerfG, B.v. 9.2.1977 - 1 BvL 11/74 u.a. - juris; BVerfG, B.v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 - juris).
  • BVerfG, 28.11.1997 - 1 BvR 324/93

    Verfassungsbeschwerde gegen die unvollständige Rückzahlung von in das

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2021 - 21 ZB 19.1002
    Zwar sind auch insoweit willkürliche Diskriminierungen und Privilegierungen nicht zulässig; der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die abweichende Normierung nicht finden lässt (vgl. insbesondere BVerfG, B.v. 9.2.1977 - 1 BvL 11/74 u.a. - juris; BVerfG, B.v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 - juris).
  • VGH Bayern, 07.02.2022 - 21 B 21.1629

    Keine Beendigung einer freiwilligen Mitgliedschaft durch die Begründung einer

    Mit der Satzung 2006 wurde das sog. Lokalitätsprinzip gestärkt (vgl. § 15 der Satzung 2005 und § 15 der Satzung 2006; vgl. zum Lokalitätsprinzip BayVGH, B.v. 15.8.2011 - 21 ZB 10.1314 - juris Rn. 5; B.v. 12.3.2021 - 21 ZB 19.1002 - juris Rn. 17; BayVerfGH, B.v. 30.8.2017 - Vf. VII-7-15 - juris Rn. 110).
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